

Aufgrund der großen Nachfrage seitens der Kindergärten suchen wir neue Kursleitungen im Großraum Düsseldorf-Köln/Kreis Mettmann sowie im Bergischen Land und Hamburg.
Die Arbeit erfolgt freiberuflich, der Umfang ist je nach den Bedürfnissen der Kursleitung zwischen einer und 30 Stunden pro Woche festgelegt.
Interessierte Personen erhalten bei Bewegungs(T)raum ® weitere Informationen.
Voraussetzungen für die Übernahme einer Kursleitung:
für Bewegungs(T)raum- oder Spiel(T)raum-Gruppen:
Eine Übungsleiter/innen-Ausbildung „Bewegungserziehung im Kleinkind- und Vorschulalter“ oder eine mindestens gleichwertige Qualifikation.
für Tanz(T)raum-Gruppen:
Eine Übungsleiter/innen-Ausbildung „Bewegungserziehung im Kleinkind- und Vorschulalter“ oder eine mindestens gleichwertige Qualifikation wie eine Ausbildung zur Tanzpädagogin / Tanztherapeutin o.ä.
für Zeit(T)raum-Gruppen:
Eine Übungsleiter/innen-Ausbildung „Bewegungserziehung im Kleinkind- und Vorschulalter“ und „Gesundheitstraining für Kinder“ oder „Kinder mit mangelnder Bewegungserfahrung“ oder eine mindestens gleichwertige Qualifikation wie Motopäde/in, Bewegungstherapeut/in, Heilpädagoge/in oder Ergotherapeut/in.
für Musik(T)raum-Gruppen:
Eine musikpädagogische Qualifikation.
für Entspannungs(T)raum-Gruppen:
Eine Übungsleiter/innen-Ausbildung "Bewegungserziehung im Kleinkind- und Vorschulalter" oder "Gesundheitstraining für Kinder" oder "Kinder mit mangelnder Bewegungserfahrung" oder eine mindestens gleichwertige Qualifikation wie ‚Entspannungspädagoge/in, Motopäde/in, Bewegungstherapeut/in, Heilpädagoge/in, Ergotherapeut/in.
für Natur(T)raum-Gruppen:
Eine Übungsleiter/innen-Ausbildung "Bewegungserziehung im Kleinkind- und Vorschulalter" oder eine mindestens gleichwertige Qualifikation wie Natur-/Umwelt- oder Kräuterpädagoge/in.
Mehr über Qualifizierungsmöglichkeiten unter 'Weitere Infos'.
Bewerbungen erhalten wir gerne per E-Mail z. Hd.:
Oder direkt an den Franchise-Betrieb in Ihrer Nähe.
Franchise-System
Seit 2011 bietet Bewegungs(T)raum ® die Möglichkeit, im Rahmen eines Franchise-Systems Betriebe im deutschsprachigen Gebiet zu eröffnen.
Franchise als Vertriebsform des Unternehmens bedeutet, dass Ingrid Graser als Franchise-Geberin mehreren Franchise-Nehmern gegen finanzielle Gegenleistung das Recht einräumt, mit ihren Dienstleistungen (ganzheitliche kreative Bildungsangebote) unter dem Namen Bewegungs(T)raum ® ein Geschäft zu betreiben.
Franchise-Nehmer haben die Gelegenheit, sich risikoarm selbstständig zu machen, indem sie auf unsere seit 1999 gewachsene und bewährte Betriebsstruktur zurückgreifen. Der Franchise-Nehmer unterhält rechtlich ein eigenständiges Unternehmen. Selbständigkeit bietet viel Unabhängigkeit und einen großen Gestaltungsspielraum.
Das Copyright © für alle Unterlagen und Texte bleibt bei Ingrid Graser, es dürfen nur im von ihr erlaubten Rahmen Kopien angefertigt werden.
Interessierte Personen erhalten bei Bewegungs(T)raum ® weitere Informationen.